Aktuelle Meldungen
Neue Zulassungen sowie Zulassungserweiterungen im Mai-Udpate 2024
▴ weniger
Das BVL gibt folgende Erweiterungen/Änderungen im Mai-Update 2024 bekannt:
Neuzulassungen
- ARAGON (00B225-00) (Wirkstoff Prothioconazol) (A)
- Bokator (00A960-00) (Wirkstoffe Aclonifen, Diflufenican) (A)
- Clayton Neutron (00B250-00) (Wirkstoff Metamitron) (A)
- EMPEROR (00B230-00) (Wirkstoff Metazachlor)(A)
- Jura Max (00A952-00) (Wirkstoffe Diflufencian, Prosulfocarb) (A)
- MERLIN FLEXX DUO (00B159-00) (Wirkstoffe Cyprosulfamide, Isoxaflutole, Terbuthylazin) (A)
- Prepper 480 FS (00A215-00) (Wirkstoff Fludioxonil) (G)
- Regullo Twist 250 EC (00B243-00) (Wirkstoff Trinexapac) (A)
- Sedim 120 (00B189-00) (Wirkstoff Clethodim) (A, G, O)
A = Ackerbau | G = Gemüsebau | O = Obstbau
Änderung Handelsname
Erweiterungen der Zulassung
- Centium 36 CS: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Dicke Bohne, Feuerbohne, Kichererbse, Lupinen und Platterbse gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
- FLEXIDOR: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Kamille, Melisse und Minze gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
- Fusilade MAX: Zulassungserweiterung in Tafeltrauben und Weinreben gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Gemeine Quecke
- Luna Sensation: Zulassungserweiterung in Möhre, Hopfen, Knollensellerie, Pastinak und Wurzelpetersilie
- Moddus: Zulassungserweiterung in Weizen und Gerste zur Halmfestigung
- Rapsan 500: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Kohlgemüse und Ölrauke gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
- TEBU 25: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Rosenkohl, Strauchbeerenobst-Arten, Rasen und Herbstchrysanthemen
- Reboot: Zulassungserweiterung in Keltertrauben und Tafeltrauben gegen Falschen Mehltau
Luna Sensation: Zulassungserweiterung in Möhre, Hopfen, Knollensellerie, Pastinak und Wurzelpetersilie
▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung für Luna Sensation (007214-00) bekannt.
- gegen Echten Mehltau , Möhrenschwärze und Sclerotinia-Fäule in Möhre (14-001)
- nach Art. 51 gegen Echten Mehltau , Möhrenschwärze und Sclerotinia-Fäule in Knollensellerie, Pastinak (15-001) und Wurzelpetersilie (Wurzelnutzung) (15-002)
- gegen Echten Mehltau in Hopfen (14-006)
Exirel nach Art. 53 in Hopfen gegen Liebstöckelrüssler
▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für EXIREL (00A670-00) in Hopfen (Flächen mit Starkbefall) gegen Liebstöckelrüssler im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 12.04.2024 bis 09.08.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 3.000 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 4.000 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 12.04.2024
BVL-Fachmeldung: Bereitstellung der Pflanzenschutzmittelzulassungsdaten über eine Programmierschnittstelle (PSM-API)
▴ weniger
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellt ab sofort Pflanzenschutzmittelzulassungsdaten über eine Programmierschnittstelle (REST-API) im open-API Standard bereit.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt monatlich.
Die PSM-API ist gebührenfrei und unter folgendem Link zu erreichen: https://psm-api.bvl.bund.de/
Die Bereitstellung der Zulassungsdaten über die PSM-API richtet sich in erster Linie an Unternehmen, Institutionen und versierte Privatpersonen, welche die Daten weiterverarbeiten. Die Recherche mit einer komfortablen Bedienoberfläche ist weiterhin über die „Online-Datenbank der zugelassenen Pflanzenschutzmittel“ möglich.
Weiterführende Erklärungen und Informationen zur PSM-Schnittstelle finden Sie auf der BVL-Website.
Zur BVL-Fachmeldung vom 03.04.2024
Quassiaextrakt MD nach Art. 53 in Hopfen (Hopfenblattlaus) sowie in Kern- und Steinobst (Sägewespen)
▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Quassiaextrakt MD (Wirkstoff Quassin) in Hopfen gegen Hopfenblattlaus (Phorodon humuli) sowie in Kern- und Steinobst gegen Sägewespen (Symphyta spp.) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 19.03.2024 bis zum 16.07.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 1.950 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche im ökologischen Anbau von 220 ha Hopfen, 900 ha Kernobst und 70 ha Steinobst.
BVL-Fachmeldung vom 20.03.2024
BVL-Fachmeldung: Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Spirotetramat
▴ weniger
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 30. April 2024 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Spirotetramat. Grund für den Widerruf ist, dass die Genehmigung für den Wirkstoff Spirotetramat gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2022/489 ausläuft. Für die Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2024 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Oktober 2025. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Die folgenden Zulassungen werden widerrufen:
Zur BVL-Fachmeldung vom 19.03.2024
Weiterführende Links zu landesweiten Informationsdiensten
Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen