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HopfenAktuelle Meldungen
NEU in PS Info: Mehr Infos zu Wirkstoffen durch Verlinkungen in externe Wirkstoffdatenbanken ▴ weniger
Es gibt Neuigkeiten! In dem Projekt "HortiSem" (www.hortisem.de) haben wir uns zur Aufgabe gemacht, Verbindungen zu anderen externen Datenbanken zu entwickeln. Ein erstes Ergebnis ist jetzt für alle Nutzerinnen und Nutzer im Produktdatenblatt der Pflanzenschutzmittel im Informationsbereich "Wirkstoffe" frei verfügbar.
Dort finden Sie jetzt neu die Verlinkungen in folgende englischsprachige Datenbanken:
- "EU Pesticides DB" = Rückstandshöchstmengen-Datenbank der EU
- "PP DB" = "Pesticide Properties DataBase" (Herausgeber: University of Hertfordshire)
- "BP DB" = "Bio-Pesticides DataBase" (Herausgeber: University of Hertfordshire)
Über das Wort "Anzeigen" werden Sie direkt auf die Wirkstoff-Datenblätter weitergeleitet. Wenn aus unserer Datenbank keine direkte Verbindung aufgebaut werden konnte bzw. wenn keine Datenblätter in den externen Datenbanken vorliegen, wird das Minuszeichen angezeigt.
Luna Sensation nach Art. 53 in Hopfen gegen Echten Mehltau ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Luna Sensation (007214-00) in Hopfen gegen Echten Mehltau (Spaerotheca macularis) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 15.06.2022 bis 12.10.2022 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 24.745 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 20.620 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 07.06.2022
Quassiaextrakt MD nach Art. 53 in Hopfen (Hopfenblattlaus) sowie in Kern- und Steinobst (Sägewespen) ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Quassiaextrakt MD (Wirkstoff Quassin) in Hopfen gegen Hopfenblattlaus (Phorodon humuli) sowie in Kern- und Steinobst gegen Sägewespen (Symphyta spp.) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 05.04.2022 bis zum 02.08.2022 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 1.950 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche im ökologischen Anbau von 220 ha Hopfen, 900 ha Kernobst und 70 ha Steinobst.
BVL-Fachmeldung vom 05.04.2022
Exirel nach Art. 53 in Hopfen gegen Liebstöckelrüssler ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für EXIREL in Hopfen (Flächen mit Starkbefall) gegen Liebstöckelrüssler im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 01.04.2022 bis zum 29.07.2022 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde im Hopfen auf 1.500 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 2.000 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 12.04.2021
Movento SC 100: Zulassungserweiterung in Apfel, Hopfen und Weinrebe (Nutzung als Keltertraube) ▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung Movento SC 100 (008007-00) bekannt.
- in Apfel gegen Blattläuse (07-001), Gallmücken (07-004) sowie Blattsauger, Blutlaus und Schildlaus-Arten (07-005)
- in Hopfen gegen Hopfenblattlaus (07-002) und Spinnmilben (07-006)
- in Weinrebe (Nutzung als Keltertraube) gegen Reblaus, Schildlaus-Arten und Zikaden als Virusvektoren (07-003)
BVL-Fachmeldung: Zusatzstoffe - FAQ zum Genehmigungsverfahren, Liste ab jetzt im Excel-Dateiformat ▴ weniger
Gemäß Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) lief am 14. Februar 2022 die Übergangsfrist für Zusatzstoffe aus, die bereits vor in Kraft treten der Neufassung des PflSchG am 14. Februar 2012 gelistet waren. Hierzu und zu weiteren Fragen des Genehmigungsverfahrens für Zusatzstoffe erreichen das BVL viele Anfragen. Die häufigsten Fragen werden in einer jetzt veröffentlichten FAQ-Sammlung beantwortet. Außerdem wurde die Liste der Zusatzstoffe angepasst.
- Zur BVL-Seite "FAQ-Zusatzstoffe"
- Download "Liste Zusatzstoffe.xlsx"
Zur BVL-Fachmeldung vom 23.02.2022
Weiterführende Links zu landesweiten Informationsdiensten
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