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HopfenAktuelle Meldungen
Quassia MD nach Art. 53 in Hopfen (Hopfenblattlaus) sowie in Kern- und Steinobst (Sägewespen) ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Quassia MD (Wirkstoff Quassin) in Hopfen gegen Hopfenblattlaus (Phorodon humuli) sowie in Kern- und Steinobst gegen Sägewespen (Symphyta spp.) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 01.04.2021 bis zum 29.07.2021 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 1.865 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche im ökologischen Anbau von 182 ha Hopfen, 900 ha Kernobst und 70 ha Steinobst.
BVL-Fachmeldung vom 01.04.2021
Aktualisierung BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung" ▴ weniger
Die BVL-Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ (PSA-Richtlinie) wurde überarbeitet. In der Richtlinie werden grundsätzliche Anforderungen an geeignete Schutzausrüstung für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen beschrieben. Die Neufassung war erforderlich, um Anpassungen an neue Normen und den technischen Fortschritt vorzunehmen. Die aktualisierte Fassung ersetzt die frühere Version aus dem Jahr 2017.
Zur BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" vom 06.11.2020
Luna Sensation nach Art. 53 in Hopfen gegen Echten Mehltau ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Luna Sensation (007214-00) in Hopfen gegen Echten Mehltau (Spaerotheca macularis) bekannt. Die Anwendung ist ausschließlich in mehltauanfälligen Sorten wie Herkules, Hallertauer Magnum, Hallertauer Taurus, Polaris und Nugget gestattet.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 17.07.2020 bis 13.11.2020 genehmigt
Die zugelassene Menge wurde auf 10.800 Liter begrenzt.
BVL-Fachmeldung vom 17.07.2020
BVL-Fachmeldung: Envidor zum 37.07.2020 widerrufen ▴ weniger
Widerruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Envidor
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 31. Juli 2020 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Envidor (025308-00).
Grund für den Widerruf ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Spirodiclofen am 31. Juli 2020 endet.
Der Widerruf erfolgt auf Antrag des Zulassungsinhabers. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis 31. Januar 2021 und eine Aufbrauchfrist bis 31. Januar 2022. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz.
Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Zur BVL-Fachmeldung vom 05.06.2020
Exirel nach Art. 53 in Hopfen gegen Liebstöckelrüssler ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für EXIREL in Hopfen (Flächen mit Starkbefall) gegen Liebstöckelrüssler im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 14.04.2020 bis zum 11.08.2020 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde im Hopfen auf 1.500 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 2.000 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 28.04.2020: Genehmigungsbescheid (PDF) / Pressemeldung
Quassiaextrakt MD nach Art. 53 in Hopfen (Hopfenblattlaus) sowie in Kern- und Steinobst (Sägewespen) ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Quassiaextrakt MD (Wirkstoff Quassin) in Hopfen gegen Hopfenblattlaus (Phorodon humuli) sowie in Kern- und Steinobst gegen Sägewespen (Symphyta spp.) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 17.04.2020 bis zum 14.08.2020 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 1,85 Tonnen begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 175 ha Hopfen, 900 ha Kernobst und 70 ha Steinobst.
BVL-Fachmeldung vom 20.04.2020
Weiterführende Links zu landesweiten Informationsdiensten
Baden-Württemberg Bayern Thüringen DHWV - Deutscher HopfenWirtschaftsVerband e.V. Verband deutscher Hopfenpflanzer e.V.